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und nach Vereinbarung

Tel.: 040 / 3865 4265

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Dogland Hundebetreuung

Stand: Januar 2012

 

1. Betreuungsvertrag

1.1 Zwischen dem Hundehalter des in Betreuung gegebenen Hundes und der Dogland Hundebetreuung wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Der Betreuungsvertrag kommt dadurch zustande, dass der Halter seinen Hund in die Betreuung gibt oder von einem Dritten abgeben lässt und die gleichzeitige Aufnahme des Hundes in die Betreuung durch einen Mitarbeiter der Dogland Hundebetreuung erfolgt. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden Betreuungsvertrages. Jeder Hundehalter wird bei Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Betreuungsvertrages sind. Jeder Hundehalter, der seinen Hund in die Dogland Hundebetreuung gibt, versichert, in zumutbarer Weise von dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dogland Hundebetreuung Kenntnis erlangt zu haben. Jeder Hundehalter, der mit der Dogland Hundebetreuung einen Betreuungsvertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und bestätigt das mit seiner Unterschrift.

1.2 Die Dogland Hundebetreuung gewährleistet jedem in Betreuung gegebenen Hund während der Betreuungsdauer eine artgerechte Haltung sowie reichlich Auslauf, Beschäftigung und liebevolle Betreuung.

1.3 In der Dogland Hundebetreuung werden die Hunde nicht in Zwingern untergebracht. Die in der Dogland Hundebetreuung praktizierte Haltungsform ist die der Gruppenhaltung. Die Dogland Hundebetreuung ist jedoch berechtigt, nach eigenem Ermessen Hunde zu separieren, die während der Betreuung ein Verhalten zeigen, mit dem sie sich selbst, andere Hunde oder Menschen gefährden oder belästigen.

1.4 Der Hundehalter wird durch die Dogland Hundebetreuung unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das übliche Maß übersteigen. Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Dogland Hundebetreuung der Aufenthaltsort des Hundehalters bekannt ist, so dass die Dogland Hundebetreuung den Hundehalter auch tatsächlich zu jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann.

1.5 Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung des Hundes in einem Beratungsgespräch eingehend informiert. Eine vorherige Besichtigung der Dogland Hundebetreuung seitens des Hundehalters ist erwünscht. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.

1.6 Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Betreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich auch ausdrücklich auf die anderen in Betreuung befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren mögliche Verletzungsfolgen.

1.7 Die Dogland Hundebetreuung hat eine Betriebshaftpflichtversicherung, die aber nicht für die unter 1.6 genannten Fälle eintritt. Verletzungen durch andere Hunde gehören zum Risiko der Gruppenhaltung. Dieses Risiko ist vom Halter zu tragen.

 

2. Betreuungszeiten

    2.1 Die Dogland Hundebetreuung ist von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 18.00 Uhr, sowie nach Vereinbarung geöffnet.. An gesetzlichen Feiertagen bleibt die Dogland Hundebetreuung geschlossen.

 

3. Tierarztkosten/Tierheim

    3.1 Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass bei Erkrankung oder einer Verletzung seines Hundes alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige fachkundige Dritte erfolgen sollen. Die Wahl des Tierarztes oder des sonstigen fachkundigen Dritten und der Behandlung liegt im Ermessen der Dogland Hundebetreuung. Die hierdurch entstehenden Kosten, z.B. Behandlung, werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.

    3.2 Der Hundehalter versichert, dass sein in Betreuung gegebener Hund die nachfolgend genannten Impfungen besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Dogland Hundebetreuung berechtigt, vom Betreuungsvertrag zurückzutreten. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Dogland Hundebetreuung übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus. Der Hundehalter versichert, dass der Hund innerhalb der letzten 12 Monate folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Parainfluenza. Der Impfausweis ist der Dogland Hundebetreuung in Kopie zu überlassen. Zusätzlich versichert der Hundehalter, dass sein Hund einen ausreichenden Schutz gegen ektogene Parasiten, wie z.B. Flöhe und Läuse, sowie gegen endogene Parasiten, wie z.B.Würmer, besitzt.

    3.3 Der in Betreuung abgegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer durch den Hundehalter abgeholt. Im Falle der Nichteinhaltung ist die Dogland Hundebetreuung berechtigt, den Hund nach 3 Tagen einem Tierheim zuzuleiten. Das Tierheim wird von der Dogland Hundebetreuung ausgesucht. Die in diesem Zusammenhang stehenden Kosten trägt allein und in vollem Umfang der Hundehalter.

    3.4 Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden können. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Betreuung geben oder die Hündin während der Betreuung läufig werden, wird für die auftretenden Folgen, insb. Schwangerschaft, keine Haftung übernommen.

    3.5 Jede Erkrankung und jeder Verdacht auf eine Erkrankung des in Betreuung zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekanntzugeben. Die Dogland Hundebetreuung übernimmt keine Haftung für Erkrankungen des Hundes und deren Folgen.

4. Betreuungspreise

    4.1 Der Hundehalter verpflichtet sich, die durch die Dogland Hundebetreuung festgelegten Betreuungspreise laut Aushang zu entrichten.

    4.2 Der Betreuungspreis wird im Voraus und in bar entrichtet.

    4.3 Zusätzliche Leistungen, wie z.B. Verlängerung der Betreuungszeit oder Tierarztbesuche sind bei Abholung des Hundes in bar zu bezahlen.

5. Haftung

    5.1. Die Dogland Hundebetreuung schließt jede Haftung oder Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertrags- oder Pflichtverletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

    Hamburg, den 15.1.2012